Kurzportrait der MSS-Media

Die MSS wurde 1979 als herstellerunabhängiges Dienstleistungsunternehmen in der Form einer GmbH gegründet. Von Beginn an stand der Schutz elektronisch gespeicherter Informationen, der zur Speicherung eingesetzten Medien, der Rechnersysteme und die Interessen der Beteiligten im Vordergrund aller Aktivitäten. Als Wartungsunternehmen, Sanierer elektronischer Speichermedien nach Brand- und Wasser-/Einbruchsschäden, war und ist die MSS Partner von Anwendern, Computerherstellern, Wartungsunternehmen und Elektronikversicherern. Im Jahr 1995 erfolgte die Umwandlung des Unternehmens in eine Einzelfirma.

Die MSS bietet mit einem qualifizierten und patentierten Verfahren die Möglichkeit zur Früherkennung von Schädigungen. Sie mindert, ja vermeidet das Risiko eines überraschenden Festplattenausfalls durch präventive Prüfung. Rechtzeitige technische und kaufmännische Entscheidungen werden damit möglich. Sensoren für Schall und Vibration werden von außen an den Datenträgern - während des Betriebes - angebracht. Sie liefern Informationen aus dem Geschehen im Inneren, von Lagern, Datenscheiben und Schreib-Leseköpfen. Dem Antrag, Verfahren und Ausstattung patentrechtlich Schutz zu gewähren, wurde 1994 durch das deutsche Patentamt stattgegeben (Patent Nr. 4118989).

 

Datenschutz...

... als gesetzliche Forderung zum Schutz vor Mißbrauch elektronisch gespeicherter Daten oder als allgemeiner "Datenschutz", also alle betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung einer störungsfreien Datenverarbeitung:

 

Beratung

hinsichtlich notwendiger betrieblicher und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz elektronisch gespeicherter, besonders personenbezogener Daten

 

Löschung/Entsorgung

(auch als mobile Dienstleistung) von elektronisch gespeicherten Daten

 

Installations-/Schwachstellenanalysen

von Rechnerinstallationen (von der Datenerfassung bis zur Datensicher-ung/Backup, Klimatisierung, Energieversorgung...).

 

Im Interesse der Beteiligten steht die MSS unter der Aufsicht der, für den Datenschutz zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidenten in Arnsberg. Sie hat selbstverständlich eine(n) Datenschutzbeauftragte(n), alle Mitarbeiter(innen) sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.

 

Unterstützung in Schadenfällen
Ist der Schaden eingetreten,
was dann.....!?...

Schadenbegrenzung ist möglich, betriebliche Nachteile, Einschränkungen, Verluste sind nicht zwingend logische Folge, z.B. durch:

 

Rettung

geschädigten Datenträgermaterials nach z.B. Brand-/oder Wasserschäden mit dem Ziel vorhandene Daten wiederherzustellen, bzw. eine Rückführung in den Regelbetrieb zu ermöglichen.

 

Gutachterliche Feststellung

von Schadenursache und Umfang (s. auch www.kupfrian.de)

 

Unterstützung in versicherungstechnischen Fragen, Schadenmanagement

 


Unsere Partner:

pcf partner lg